Menschen mit Behinderung auszubilden und zu beschäftigen lohnt sich strategisch und wirtschaftlich!
- Imagegewinn, da Mitarbeiter mit Behinderung sich meist stark mit dem Unternehmen identifizieren und dies nach außen tragen
- positives Betriebsklima, da Mitarbeiter mit Behinderung oftmals ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Motivation und Loyalität mitbringen
- Fachkräftegewinn durch Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Keine Störungen, da viele Behinderungen die Arbeitsleistung nicht beeinflussen, durch Hilfsmittel und/oder eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattungen ausgeglichen werden
- Finanzielle Vorteile, da Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefördert werden, die Zahlung der Ausgleichabgabe sich mindert oder ganz entfällt
- Beratung und Unterstützung, da wir kompetent und kostenfrei an Ihrer Seite sind
Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstelle (EAA):
- Sensibilisierung und Motivation der Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
- Trägerübergreifende Lotsenfunktion bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen
- Unterstützung und Begleitung der Arbeitgeber beim Stellen von Anträgen bei zuständigen Leistungsträgern (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX)
Beratungsleistungen:
- Klärung betrieblicher Bedarfe und Gegebenheiten
- Ermittlung der Beschäftigungspotentiale
- Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten
- Weitervermittlung an zuständige und fachlich spezialisierte Netzwerkpartner