Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)

Menschen mit Behinderung auszubilden und zu beschäftigen lohnt sich strategisch und wirtschaftlich!

  • Imagegewinn, da Mitarbeiter mit Behinderung sich meist stark mit dem Unternehmen identifizieren und dies nach außen tragen
  • positives Betriebsklima, da Mitarbeiter mit Behinderung oftmals ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Motivation und Loyalität mitbringen
  • Fachkräftegewinn durch Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Keine Störungen, da viele Behinderungen die Arbeitsleistung nicht beeinflussen, durch Hilfsmittel und/oder eine behindertengerechte Arbeitsplatzausstattungen ausgeglichen werden
  • Finanzielle Vorteile, da Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefördert werden, die Zahlung der Ausgleichabgabe sich mindert oder ganz entfällt
  • Beratung und Unterstützung, da wir kompetent und kostenfrei an Ihrer Seite sind

Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstelle (EAA):

  • Sensibilisierung und Motivation der Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
  • Trägerübergreifende Lotsenfunktion bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen
  • Unterstützung und Begleitung der Arbeitgeber beim Stellen von Anträgen bei zuständigen Leistungsträgern (§ 185a Abs. 2 Satz 2 SGB IX)

Beratungsleistungen:

  • Klärung betrieblicher Bedarfe und Gegebenheiten
  • Ermittlung der Beschäftigungspotentiale
  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten
  • Weitervermittlung an zuständige und fachlich spezialisierte Netzwerkpartner

Ansprechpartner

Ilka Pannwitz

Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)

Telefon:0335 5619 - 208

Telefax:0335 5619 - 117

ilka.pannwitz@hwk-ff.de

EAA Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
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