Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat
  • und die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat,
  • oder durch seinen Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule begründet vorschlagen wurde.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Hierfür gibt es bis zu 8.700 EUR in maximal drei Jahren – bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer beantragt werden.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. März eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Januar des Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Stefanie Pense

 

Ansprechpartner

Stefanie Pense

Assistentin Abteilung Berufsbildung

Telefon:0335 5619 - 150

Telefax:0335 5619 - 117

stefanie.pense@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon:0335 5619 - 146

Telefax:0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

Gefördert durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung
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