Zusatzqualifikationen

Eine der größten Stärken des Dualen Ausbildungssystems ist seine Flexibilität. Wer engagiert und gut ist, kann seine Ausbildungszeit erheblich verkürzen oder auch schon lernen, was normalerweise erst nach der Ausbildung kommt. „Zusatzqualifikation“ ist das Stichwort.

Zusatzqualifikationen richten sich an Jugendliche, die ihre duale Berufsausbildung durch Inhalte ergänzen möchten, die über die Mindestanforderungen der Ausbildungsordnung hinausgehen oder branchenspezifische Qualifikationen abdecken. Die Jugendlichen erhalten so die Möglichkeit, ihre Ausbildungsinhalte nach eigenen Interessen und Berufswünschen zu erweitern.

Jugendliche, die sich durch schnelle Auffassungsgabe, praktisches Geschick und überdurchschnittliches Engagement auszeichnen, werden im Betrieb schnell mit Aufgaben betraut, die über das Normale hinausgehen. Sie übernehmen Verantwortung und arbeiten selbständig. Damit sammeln sie Erfahrung, die für spätere Führungsaufgaben oder die Selbstständigkeit wichtig sind.

Folgende Zusatzqualifikationen werden bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg angeboten:

Zusatzqualifikation Old- und Youngtimertechnik im KFZ-Technikhandwerk

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„Ziel ist, künftige Mitarbeiter für die fachgerechte Restaurierung und Reparatur der historischen Fahrzeuge zu sensibilisieren und zu qualifizieren“, sagt Andrea Zeus, die für das Projekt beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) verantwortlich ist.

Die Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechnik startete im Handwerkskammerbezirk Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg mit dem Ausbildungsjahr 2012/2013. Die 9 Qualifizierungsbausteine (ZQ1 bis ZQ9) sind neben den eigentlichen Inhalten der Ausbildungsverordnung zum KFZ- Mechatroniker während der Ausbildung zu vermitteln und beziehen sich auf Lernsituationen der Old- und Youngtimertechnik. Die einzelnen Lernorte sind der Kfz-Betrieb, die Berufsschule und die überbetriebliche Ausbildungsstätte. Für diese Zusatzqualifikationen ist zum bestehenden Ausbildungsvertrag eine Zusatzvereinbarung abzuschließen.

Unterstützend werden in der Berufsbildungsstätte Hennickendorf der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg folgende fakultative Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) zur Oldtimer-Restaurierung durchgeführt:

  • ZQOY1/11 – Motormechanik, Zündung und Elektrik
  • ZQOY2/11 – Kraftstoffförderung, Vergaser, Otto- und Diesel-Einspritzsysteme
  • ZQOY3/14 – Räder, Radaufhängung, Lenkung und Bremsen.

Nach Beendigung der Gesellenprüfung Teil I und Teil II nach Vorgaben der Prüfungsbedingungen der Ausbildungsverordnung erfolgt jeweils eine zusätzliche Zertifikatsprüfung Teil I und Teil II in praktischer und schriftlicher Form. Erstmalig fand die Zertifikatsprüfung Teil I im Juni 2014 in der Berufsbildungsstätte Hennickendorf statt.

Ziel der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist es, die Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechnik dauerhaft zu etablieren.

Zusatzqualifikation im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement

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Im Rahmen der Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement schafft das Strukturmodell mit Wahlqualifikationen die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung eine nicht festgelegte Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 3 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung – BüroMKfAusbV als Zusatzqualifikation zu vermitteln.

Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die sachliche Gliederung der Anlage 1 Abschnitt B der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung – BüroMKfAusbV entsprechend.

Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung mitgeteilt wird, dass diese Prüfung durchgeführt werden soll und glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Das kann er, indem er als Nachweis den betrieblichen Ausbildungsplan vorlegt, in dem die Inhalte gemäß dem Ausbildungsrahmenplan enthalten sein müssen. Mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ist somit der Nachweis der Vermittlung der Zusatzqualifikation erbracht und dokumentiert. Ferner können auch der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) und ggf. Reporte den Erwerb der Zusatzqualifikation belegen.

Die Prüfung der Zusatzqualifikation wird in zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung, aber getrennt von ihr abgenommen. Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Ansprechpartner

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM / BAR

Telefon:03334 381 - 795

Telefax:0335 56577 - 371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater MOL / LOS

Telefon:0335 5619 - 158

Telefax:0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon:0335 5619 - 146

Telefax:0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

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