Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung ein Verzeichnis der bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. In diesem Verzeichnis, der Lehrlingsrolle, werden alle Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge in anerkannten Ausbildungsberufen registriert.
Aufgaben der Lehrlingsrolle
- Eintragung und Archivierung aller Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge in anerkannten Ausbildungsberufen
- Prüfung der Vertragsinhalte auf formelle und rechtliche Richtigkeit
- Abgabe der Verträge an entsprechende Prüfungsausschüsse
- Bearbeitung von Verträgen Verkürzung/ Verlängerung der Lehrzeit
- Eintragung und Archivierung von Prüfungsniederschriften
- Löschung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträge in anerkannten Ausbildungsberufen
- Registrierung von Praktikantenverträgen
- Führen eines Tariferegisters
Pflichten der Ausbildenden
- Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in die Lehrlingsrolle bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder), Region Ostbrandenburg, zu beantragen. Dazu ist die Vertragsniederschrift einzureichen
- Bei wesentlichen Veränderungen des Vertragsinhaltes ist dies der Lehrlingsrolle unter Einreichung der entsprechenden Unterlagen zu melden
- Der Ausbildende hat eine vorangegangene allgemeine und berufliche Ausbildung des Lehrlings anzuzeigen
- Der Ausbildende hat die Bestellung von Ausbildern anzuzeigen