Ausbildung » Berufe A - ZElektroniker/in – Energie- und Gebäudetechnik

Elektroniker/in – Energie- und Gebäudetechnik

Du suchst eine Aufgabe, die unter anderem „Spannung“ und viele Möglichkeiten verspricht? Dann ist Elektroniker wahrscheinlich das Richtige für Dich.

Drei Fachrichtungen

In diesem Beruf bist du in einem sehr großen und vielfältigen Arbeitsfeld tätig und deckst einen großen Aufgabenbereich ab. Aus diesem Grund kannst du auch aus drei Fachrichtungen wählen und in den Feldern Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik tätig sein.

Gebäude, Automaten und Telekommunikation

Du kannst Gebäude – vom Flughafen bis zum Einfamilienhaus – managen. Dabei kümmerst du dich beispielsweise um Fotovoltaikanlagen, Schalt-, Verteilanlagen und Netze. Aber auch elektrische Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen gehören dazu. Darüber hinaus sorgst du für Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und bist für Blitz- und Überspannungsschutzsysteme zuständig. Ein zweiter Arbeitsbereich für Elektroniker sind Automatisierungssysteme wie speicherprogrammierbare Steuerungen und entsprechende Programme. Mit ihrer Hilfe erhalten mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Automaten und Roboter die Befehle für das, was sie tun sollen. Und drittens kannst du im Feld der Informations- und Telekommunikationstechnik dafür sorgen, dass über Internet, E-Mail, Telefon, Fax und Bildschirmkonferenz die Verständigung mittels Sprache, Text und Bildern über weite Entfernung möglich ist. Gefahrenmeldeanlagen, Konferenztechnik in Tagungsräumen sowie Signal- und Sprechanlagen im Wohnungsbereich ergänzen das Spektrum dieses spannenden Ausbildungsberufs.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsordnung

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Fachrichtungen

Energie- und Gebäudetechnik

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 900,00 €
2. Lehrjahr: 1.000,00 €
3. Lehrjahr: 1.100,00 €
4. Lehrjahr: 1.200,00 €

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Berufsschulen:
Firmensitz in FFO/MOL/LOS
OSZ Oder-Spree

Firmensitz in UM
OSZ Uckermark Aussenstelle

Firmensitz in BAR
OSZ II Barnim

Berufsschulen

Europaschule OSZ Oder-Spree

Waldstraße 10
15890 Eisenhüttenstadt

03364 77257 - 0

E-Mail Webseite

Oberstufenzentrum Uckermark, Abteilung 3 (Schwedt)

Passower Chaussee 97
16303 Schwedt

03332 8385 - 60

E-Mail Webseite

Oberstufenzentrum II Barnim

Alexander-von-Humboldt-Straße 40
16225 Eberswalde

03334 6397 0

E-Mail Webseite

Ansprechpartner

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater MOL / LOS

Telefon:0335 5619 - 158

Telefax:0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM / BAR

Telefon:03334 381 - 795

Telefax:0335 56577 - 371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon:0335 5619 - 146

Telefax:0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner