Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer sind Ansprechpartner für Handwerksbetriebe und Lehrlinge (Auszubildende) bzw. ihre gesetzlichen Vertreter zu allen Fragen der beruflichen Ausbildung. Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und arbeiten dabei eng mit den Kreishandwerkerschaften, Innungen und Oberstufenzentren zusammen. In Konfliktsituationen sind sie unparteiischer Mittler zwischen Ausbildenden und Lehrlingen.
Folgende Schwerpunktthemen umfasst das Beratungsprogramm:
- Ausbildungsverträge
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Gesetze, Anordnungen und Vorschriften zur Berufsausbildung
- Fachliche und persönlichen Eignung des Ausbilders
- Ausbildungsberechtigungen – nähere Informationen
- Eignung von Ausbildungsstätten
- Betriebliche Ausbildungspläne, sachliche und zeitliche Gliederung
- Verlängerungen und Verkürzungen von Ausbildungsverträgen
- Zuständige Oberstufenzentren
- Prüfungen (Gesellenprüfung Teil 1; Gesellenprüfungen; Wiederholungen)
- Überbetriebliche Lehrunterweisung
- Konfliktbewältigung
Haben Sie Fragen zur Berufsausbildung, dann wenden Sie sich an den Berater für ihr Gebiet. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung in der Handwerkskammer oder direkt vor Ort bei Ihnen.