Anerkennung von Berufsabschlüssen
Gleichstellung von DDR-Abschlüssen

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Die Feststellung einer Gleichwertigkeit und damit die Bescheinigungen über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR-Facharbeiter- und Meisterabschlüsse erfolgt gemäß dem Einigungsvertrag.
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Wann ist die Handwerkskammer Ostbrandenburg zuständig?
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist dann für die Gleichstellung zuständig, wenn:
- der Abschluss dem Handwerksbereich gehört und
- der Wohnort des Antragstellers in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch Oderland, Barnim, Uckermark oder in Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) liegt.
Wie kann die Gleichstellung beantragt werden?
Um eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen zu erhalten, ist es erforderlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag (das Formular finden Sie unter „Formulare & Downloads“)
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- Kopie der amtlichen Dokumente bei Namensänderungen
- Kopie des Originalzeugnisses
Die Unterlagen können Sie per Post oder bei einem persönlichen Termin abgegeben werden. Im ersten Fall müssen alle Kopien amtlich beglaubigt werden.
Was kostet das Verfahren?
Für die Prüfung und Bearbeitung des Verfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 EURO erhoben.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verfahren dauert bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Artikel 37 Absatz 1 Einigungsvertrag