Neue Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaft ab 1. August 2026

Zum 1. August 2026 treten bundesweit die neuen Ausbildungsordnungen für die Berufe der Bauwirtschaft in Kraft. Insgesamt wurden 19 Bauberufe neu geordnet, darunter 16 dreijährige sowie drei zweijährige Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau.

Ausbildungsbetriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre Ausbildungsplanung entsprechend anpassen.

Für das erste Ausbildungsjahr stehen die neuen Ausbildungsinhalte bereits in den überbetrieblichen Lehrgängen sowie in den Berufsschulen zur Verfügung. Die Umstellung der Inhalte für das zweite Ausbildungsjahr erfolgt schrittweise und wird zum Ausbildungsstart 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen sein.

Verkürzung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

Besondere Aufmerksamkeit gilt Ausbildungsverhältnissen, bei denen

  • die Ausbildungszeit aufgrund eines Schulabschlusses (z. B. Abitur) oder des Alters verkürzt werden soll oder
  • ein Berufsfachschulabschluss auf das erste Ausbildungsjahr angerechnet wird.

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2026

Bei einem offiziellen Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2026 können Anrechnungen oder Verkürzungen des ersten Ausbildungsjahres grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Betriebe, die einen späteren Ausbildungsbeginn planen, sollten sich frühzeitig an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg wenden.

Wichtige Hinweise

  • Die dargestellte Übergangsregelung gilt ausschließlich für das Ausbildungsjahr 2026/2027.
  • Betroffen sind nur Ausbildungsverhältnisse mit Anrechnung oder Verkürzung.
  • Bei Ausbildungsbeginn bis zum 31. Juli 2026 erfolgen Zwischen- und Gesellenprüfung nach der bisherigen Ausbildungsordnung.
  • Bei Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2026 gelten die Prüfungsregelungen der neuen Ausbildungsordnung mit Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung.
  • Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit einer vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung. Voraussetzung ist unter anderem ein Notendurchschnitt in den berufsbezogenen Fächern von besser als 2,5. Dadurch kann die Ausbildungszeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden.

Weitere Informationen

Die neuen Ausbildungsverordnungen sowie weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Dort stehen auch berufsspezifische Übersichten und Erläuterungen zu den einzelnen Ausbildungsordnungen zur Verfügung.

Virtuelle Informationsveranstaltungen des ZDH

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert regelmäßig in virtuellen Veranstaltungen über die Neuerungen. Aktuelle Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie HIER.

Ansprechpartner

Für Fragen zur Umsetzung der neuen Ausbildungsordnungen sowie zu Anrechnungs- und Verkürzungsmöglichkeiten steht Ihnen die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Michaela Bergemann

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM / BAR

Telefon:03334 381 - 795

Mobil:0151 - 57 14 58 14

Telefax:0335 56577 - 371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon:0335 5619 - 146

Telefax:0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

Bennet Zimmermann

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater MOL / LOS

Telefon:0335 5619 - 158

Telefax:0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

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