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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1BBiG für das Jahr 2025 bekanntgegeben.
Die Beträge sind in allen vier Lehrjahren um mehr als 5% angestiegen. Die Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung ist wie folgt festgelegt worden:
1. Lehrjahr 682 Euro
2. Lehrjahr 805 Euro
3. Lehrjahr 921 Euro
4. Lehrjahr 955 Euro
Quelle: BMBF