Betriebliche Einstiegsqualifizierung – Brücke in die Berufsausbildung
Das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Betrieblichen Einstiegsqualifizierung ist im Rahmen des Ausbildungspaktes 2004 entstanden. Es dient jungen Menschen mit Vermittelungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung. Währen der EQ prüft der Arbeitgeber, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin für eine Berufsausbildung im Unternehmen in Frage kommt. Falls der Teilnehmer für eine Übernahme in Ausbildung nicht in Frage kommt, sollten der Teilnehmer und die Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung sowie die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) zeitnah informiert werden, damit anderweitige Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden können.
Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Unternehmer können potentiellen Nachwuchs erst einmal kennen lernen und sehen mehr als Schulzeugnisse. Die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt.
Was haben Betriebe zu erwarten?
Arbeitgeber, die EQ durchführen, können mit einem Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 276,00 Euro monatlich von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung gefördert werden.
Zusätzlich zahlt sie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 131,00 Euro. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und bleibt für die Dauer des individuellen Förderzeitraums konstant. Die Leistungen werden monatlich, nachträglich ausgezahlt, auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts.
Was müssen Betriebe tun?
Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei minderjährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen Vertrag (siehe Download).
Der Vertrag dauert mindestens 4 höchstens 12 Monate.
Ein Exemplar des Vertrages ist an die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg zu schicken. (Siehe Ansprechpartner)
Während der EQ besteht Versicherungspflicht.
Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung bei der Agentur für Arbeit, oder dem zuständigen Kommunalen Jobcenter pro Arbeit stellen.
Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Berufsschule
Falls für den Teilnehmer Berufsschulpflicht besteht, muss sie erfüllt werden, wobei der Besuch einer Fachklasse angestrebt werden sollte, da dies die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich verbessert.
Was müssen Betriebe beachten?
Idealerweise sollte die Einstiegsqualifizierung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres enden, um einen nahtlosen Übergang in die Ausbildung zu ermöglichen.
Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb versicherungspflichtig beschäftigt war. Eine Förderung im Betrieb des Ehegatten oder im Betrieb der Eltern ist ausgeschlossen. Der Jugendliche darf zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die Einstiegsqualifizierung setzt sich aus Qualifizierungsbausteinen zusammen. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die Staatlichen Ausbildungsordnungen geknüpft.
Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungsbaustein erhält der zu Qualifizierende ein betriebliches Zeugnis.
Der Arbeitgeber kann bei der zuständigen Handwerkskammer – sofern mindestens ein Qualifizierungsbaustein (Note „Gut“) abgeschlossen wurde – die Ausstellung eines Zertifikates über die Einstiegsqualifizierung beantragen.
Benötigte Unterlagen
s. Download in der Seitenleiste