Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung und dient dazu, die besten jungen Auszubildenden in den jeweiligen Gewerken zu ermitteln. Bereits seit 1951 kürt das deutsche Handwerk jährlich seine besten Lehrlinge.
Ziele des Wettbewerbs
- Herausstellung der Vorzüge der betrieblichen Ausbildung
- Hervorhebung der Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks
- öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ausbildungsleistungen des Handwerks
- Förderung der beruflichen Entwicklung begabter Lehrlinge
- Hebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus
- Gewinnung weiterer Erfahrungen zur Verbesserung der Ausbildungsvorschriften
- Förderung und Unterstützung des Auszubildenden in der Ausbildungsarbeit
- Vorbereiten von Maßnahmen zur Förderung auch von leistungsschwächeren Lehrlingen
Durchführung des Wettbewerbs in Stufen
Die Deutsche Meisterschaft im Handwerk wird in vier Stufen – der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene – durchgeführt. Die Teilnehmer treten in der Regel zunächst auf Innungs- und Handwerkskammerebene gegeneinander an. Anschließend erfolgt der Wettbewerb auf Landes- und schließlich auf Bundesebene. Die Sieger kommen jeweils eine Runde weiter. Den erfolgreichen Teilnehmern winken neben Preisen und Auszeichnungen vor allem beste Karrierechancen.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung das 28. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Entscheidung über die Zulassung obliegt der Handwerkskammer.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich (siehe rechte Spalte)
Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten“
Parallel zur „Deutschen Meisterschaft im Handwerk“ wird jedes Jahr der Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten“ durchgeführt. Er richtet sich speziell an Gesellinnen und Gesellen der gestaltenden Handwerke. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie des ZDH zum Wettbewerb „Die gute Form im Handwerk“.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien im Downloadbereich (siehe rechte Spalte)