Ausbildung » Berufe A - ZRohrleitungsbauer/in

Mit dem Ausdruck „ein Rohr verlegen“ machen Comedians im Fernsehen regelmäßig anzügliche Witze. Für dich als Rohrleitungsbauer ist genau diese Tätigkeit jedoch ernster und spannender Alltag. Du stellst Rohrleitungssysteme für Wasser, Gas, Öl oder Fernwärme her und wartest sie.

Du machst auch mal eine Biege

Rohre sehen im Straßenbild unschön aus – deshalb gräbst du zunächst einen sogenannten Rohrgraben ins Erdreich. Den sicherst du dann ab, damit niemand hineinfällt. Als nächstes lässt du die benötigten Rohrteile hinab. Meistens benutzt du dazu Normrohre in der passenden Größe – falls du aber besondere Teile wie Abzweige oder Biegungen benötigst, stellst du diese in deiner Werkstatt selbst her. In der Baugrube verbindest du die Rohrteile zu einer belastbaren und dichten Leitung – das Rohr muss zum Teil sehr hohem Druck standhalten. Je nach Material verschweißt, verklebst oder verschraubst du die Einzelstücke und baust Abzweige, Absperrschieber und Messvorrichtungen ein. Danach prüfst du, ob das Rohr auch wirklich dicht ist, und schließt den Rohrgraben wieder. Außerdem übernimmst du Reparatur- und Wartungsarbeiten an Leitungen und behebst beispielsweise Rohrbrüche.

Du hast keine lange Leitung

Als Rohrleitungsbauer arbeitest du hauptsächlich bei Tiefbauunternehmen, zum Beispiel bei Rohrleitungsunternehmen, oder im Wasser- und Brunnenbau. Für die Arbeit benötigst du vor allem drei Eigenschaften: Sorgfalt, Flexibilität und Umsicht. Sorgfältig arbeiten musst du, damit die von dir gebauten Rohre auch wirklich vollkommen dicht sind. Flexibel musst du sein, weil du auf wechselnden Baustellen im Einsatz sein wirst. Und umsichtig solltest du sein, damit du Passanten, Kollegen und dich selbst nicht gefährdest. Wenn du dann auch noch über Kenntnisse in Mathematik, Physik sowie Werken und Technik verfügst, bist du der perfekte Rohrleitungsbauer.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsordnung

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 880,00 €
2. Lehrjahr: 1.095,00 €
3. Lehrjahr: 1.305,00 €

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und Berufsschulen

Informationen über die IHK einholen.

Berufsschulen

Informationen zu Berufsschulen bitte bei den Ausbildungsberatern erfragen.

Ansprechpartner

Bennet Zimmermann

Ausbildungsberater MOL / LOS

Telefon:0335 5619 - 158

Telefax:0335 5619 - 117

bennet.zimmermann@hwk-ff.de

Michaela Bergemann

Ausbildungsberaterin UM / BAR

Telefon:03334 381 - 795

Telefax:0335 56577 - 371

michaela.bergemann@hwk-ff.de

Gunnar Schulz

Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)

Telefon:0335 5619 - 146

Telefax:0335 5619 - 117

gunnar.schulz@hwk-ff.de

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