Ausbildung » Berufe A - ZRohrleitungsbauer/in
Mit dem Ausdruck „ein Rohr verlegen“ machen Comedians im Fernsehen regelmäßig anzügliche Witze. Für dich als Rohrleitungsbauer ist genau diese Tätigkeit jedoch ernster und spannender Alltag. Du stellst Rohrleitungssysteme für Wasser, Gas, Öl oder Fernwärme her und wartest sie.
Du machst auch mal eine Biege
Rohre sehen im Straßenbild unschön aus – deshalb gräbst du zunächst einen sogenannten Rohrgraben ins Erdreich. Den sicherst du dann ab, damit niemand hineinfällt. Als nächstes lässt du die benötigten Rohrteile hinab. Meistens benutzt du dazu Normrohre in der passenden Größe – falls du aber besondere Teile wie Abzweige oder Biegungen benötigst, stellst du diese in deiner Werkstatt selbst her. In der Baugrube verbindest du die Rohrteile zu einer belastbaren und dichten Leitung – das Rohr muss zum Teil sehr hohem Druck standhalten. Je nach Material verschweißt, verklebst oder verschraubst du die Einzelstücke und baust Abzweige, Absperrschieber und Messvorrichtungen ein. Danach prüfst du, ob das Rohr auch wirklich dicht ist, und schließt den Rohrgraben wieder. Außerdem übernimmst du Reparatur- und Wartungsarbeiten an Leitungen und behebst beispielsweise Rohrbrüche.
Du hast keine lange Leitung
Als Rohrleitungsbauer arbeitest du hauptsächlich bei Tiefbauunternehmen, zum Beispiel bei Rohrleitungsunternehmen, oder im Wasser- und Brunnenbau. Für die Arbeit benötigst du vor allem drei Eigenschaften: Sorgfalt, Flexibilität und Umsicht. Sorgfältig arbeiten musst du, damit die von dir gebauten Rohre auch wirklich vollkommen dicht sind. Flexibel musst du sein, weil du auf wechselnden Baustellen im Einsatz sein wirst. Und umsichtig solltest du sein, damit du Passanten, Kollegen und dich selbst nicht gefährdest. Wenn du dann auch noch über Kenntnisse in Mathematik, Physik sowie Werken und Technik verfügst, bist du der perfekte Rohrleitungsbauer.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
Ausbildungsordnung
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 880,00 €
2. Lehrjahr: 1.095,00 €
3. Lehrjahr: 1.305,00 €
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und Berufsschulen
Informationen über die IHK einholen.
Berufsschulen
Informationen zu Berufsschulen bitte bei den Ausbildungsberatern erfragen.
Ansprechpartner
Bennet Zimmermann
Ausbildungsberater MOL / LOS
Telefon:0335 5619 - 158
Telefax:0335 5619 - 117
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM / BAR
Telefon:03334 381 - 795
Telefax:0335 56577 - 371
Gunnar Schulz
Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)
Telefon:0335 5619 - 146
Telefax:0335 5619 - 117