Ausbildung » Berufe A - ZKosmetiker/in

Als ausgebildeter Kosmetiker bist du der Experte in Sachen Aussehen und Wohlfühlen. Der Alltagsstress belastet nicht nur die Seele, sondern auch den Körper. Du schenkst deinen Kunden daher ein gepflegtes Äußeres, sorgst für Entspannung und entführst sie in die Wellnesswelt.
Mit Haut und Haaren für die Schönheit
Um Äußerlichkeiten kümmerst du dich natürlich leidenschaftlich, aber da Schönheit auch von innen kommt, bietest du eine ganzheitliche Beratung an: Ernährung und allgemeine Gesundheit sind dabei ebenfalls wichtige Themen. Mit Fingerspitzengefühl machst du das Beste aus jedem Typ. Du pflegst Haut und Nägel, reinigst die Haut, entfernst unerwünschte Haare, verabreichst Dampfbäder, Masken und Massagen und trägst das passende Make-up auf. Du betreust jeden Kunden individuell: von der auf den Hauttyp abgestimmten Pflege bis hin zur richtigen Lippenstiftfarbe. Für die Beratung in der Kosmetik brauchst du viel Einfühlungsvermögen, schließlich stehst du hautnah mit den Kunden in Kontakt. Je genauer du ihnen zuhörst und je mehr du auf sie eingehst, desto wohler fühlen sie sich unter deinen einfühlsamen Händen. Natürlich weißt du, was gerade in puncto Mode und Beauty angesagt ist – aber du achtest selbstverständlich auch darauf, ob die neuesten Trends deinem jeweiligen Kunden stehen.
Kreativ und modebewusst
Du bist im Kosmetikstudio, aber auch in Friseursalons, Parfümerien, Hotels, im Wellnessbereich, in hautärztlichen Praxen und Kureinrichtungen im Einsatz. Wenn du kreativ sowie modebewusst bist und einen guten Draht zu Menschen hast, dann mach diesem Beruf ruhig schöne Augen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
Ausbildungsordnung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Fachrichtungen
Wahlqualifikationseinheiten:
Permanente Haarentfernung
Hydrotherapie
Visagismus
Permanentes Make-up
Nagelmodellage
Spezielle Fußpflege
Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 682,00 €
2. Lehrjahr: 805,00 €
3. Lehrjahr: 921,00 €
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Ansprechpartner
Bennet Zimmermann
Ausbildungsberater MOL / LOS
Telefon:0335 5619 - 158
Telefax:0335 5619 - 117
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM / BAR
Telefon:03334 381 - 795
Telefax:0335 56577 - 371
Gunnar Schulz
Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)
Telefon:0335 5619 - 146
Telefax:0335 5619 - 117