Ausbildung » Berufe A - ZElektroniker/in – Energie- und Gebäudetechnik
Du suchst eine Aufgabe, die unter anderem „Spannung“ und viele Möglichkeiten verspricht? Dann ist Elektroniker wahrscheinlich das Richtige für Dich.
Drei Fachrichtungen
In diesem Beruf bist du in einem sehr großen und vielfältigen Arbeitsfeld tätig und deckst einen großen Aufgabenbereich ab. Aus diesem Grund kannst du auch aus drei Fachrichtungen wählen und in den Feldern Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik tätig sein.
Gebäude, Automaten und Telekommunikation
Du kannst Gebäude – vom Flughafen bis zum Einfamilienhaus – managen. Dabei kümmerst du dich beispielsweise um Fotovoltaikanlagen, Schalt-, Verteilanlagen und Netze. Aber auch elektrische Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen gehören dazu. Darüber hinaus sorgst du für Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und bist für Blitz- und Überspannungsschutzsysteme zuständig. Ein zweiter Arbeitsbereich für Elektroniker sind Automatisierungssysteme wie speicherprogrammierbare Steuerungen und entsprechende Programme. Mit ihrer Hilfe erhalten mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Automaten und Roboter die Befehle für das, was sie tun sollen. Und drittens kannst du im Feld der Informations- und Telekommunikationstechnik dafür sorgen, dass über Internet, E-Mail, Telefon, Fax und Bildschirmkonferenz die Verständigung mittels Sprache, Text und Bildern über weite Entfernung möglich ist. Gefahrenmeldeanlagen, Konferenztechnik in Tagungsräumen sowie Signal- und Sprechanlagen im Wohnungsbereich ergänzen das Spektrum dieses spannenden Ausbildungsberufs.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
Ausbildungsordnung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Fachrichtungen
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 900,00 €
2. Lehrjahr: 1.000,00 €
3. Lehrjahr: 1.100,00 €
4. Lehrjahr: 1.200,00 €
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Zusätzliche Informationen
Zuständige Berufsschulen:
Firmensitz in FFO/MOL/LOS
OSZ Oder-Spree
Firmensitz in UM
OSZ Uckermark Aussenstelle
Firmensitz in BAR
OSZ II Barnim
Berufsschulen
Ansprechpartner
Bennet Zimmermann
Ausbildungsberater MOL / LOS
Telefon:0335 5619 - 158
Telefax:0335 5619 - 117
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM / BAR
Telefon:03334 381 - 795
Telefax:0335 56577 - 371
Gunnar Schulz
Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)
Telefon:0335 5619 - 146
Telefax:0335 5619 - 117