Ausbildung » Berufe A - ZAutomobilkaufmann/frau
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Du willst im Beruf gut in die Gänge kommen? Dann ist Automobilkaufmann das Richtige für dich.
Kaufmännische Kompetenz und Kundenkontakt
Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig. Das sind: Service, Teile und Zubehör; Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.
Finanzdienstleistungen und technische Zusammenhänge
Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen. Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
Ausbildungsordnung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 810,00 €
2. Lehrjahr: 830,00 €
3. Lehrjahr: 850,00 €
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Hinweis: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
ULÜ ist über die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg auf Anfrage möglich. Die Kosten sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen!
Bildungszentrum
Spiekerstraße 11
15230 Frankfurt (Oder)
Tel. (0335) 5554-210
Ansprechpartner
Bennet Zimmermann
Ausbildungsberater MOL / LOS
Telefon:0335 5619 - 158
Telefax:0335 5619 - 117
Michaela Bergemann
Ausbildungsberaterin UM / BAR
Telefon:03334 381 - 795
Telefax:0335 56577 - 371
Gunnar Schulz
Ausbildungsberater Frankfurt (Oder)
Telefon:0335 5619 - 146
Telefax:0335 5619 - 117