Anerkennung von Berufsabschlüssen
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen aus Drittstaaten mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Alle Informationen zu den Einreisebedingungen und gesetzlichen Grundlagen für die Einreise von Fachkräften finden Sie auf: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz.
Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht zur schnelleren Beschäftigungsaufnahme von Personen aus Drittstaaten das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren nach § 81 a AufenthG. Zu den Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens finden Sie Informationen bei der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräftezuwanderung Brandenburg https://zab.dahme-spreewald.de/zab/beschleunigtes-fachkraefteverfahren/.
Im Falle eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens verkürzt sich die Bearbeitungsfrist für die Gleichwertigkeitsprüfung bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg auf 2 Monate.