Übersicht Berufsabschlüsse

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Anerkennung von Berufsabschlüssen

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Anerkennung Berufsabschlüsse

Berufliches Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren)

Berufliche Kompetenzen durch ein Feststellungsverfahren: Sie haben langjährige Berufserfahrung im Handwerk, aber keinen passenden Berufsabschluss?

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Anerkennung Berufsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach BQFG

Bewertung ausländischer Abschlüsse durch die Handwerkskammer und Informationen zum neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation.

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Anerkennung Berufsabschlüsse

Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen von Spätaussiedlern oder Bundesvertriebener erfolgt gemäß dem § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

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Anerkennung Berufsabschlüsse

Gleichstellung von DDR-Abschlüssen

Die Feststellung einer Gleichwertigkeit und damit die Bescheinigungen über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR-Facharbeiter und –Meisterabschlüsse erfolgt gemäß dem Einigungsvertrag.

Ansprechpartner

Aleksandra Ziomko-Zmuda

Referentin Fachstelle Anerkennung

Telefon:0335 5619 - 205

Telefax:0335 5619 - 117

aleksandra.ziomko-zmuda@hwk-ff.de

Dr. Natallia Malinouskaya-Franke

Referentin Fachstelle Anerkennung

Telefon:0335 5619 - 131

Telefax:0335 5619 - 117

natallia.malinouskaya-franke@hwk-ff.de

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